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Public Private Partnership im europäischen Wettbewerbsrecht
Der Begriff Public Private Partnership (PPP) umschreibt vielfältige Kooperationsformen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, die nicht bloß kurzfristig der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Der Vertragserrichter hat dabei unter Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit denkbarer Wettbewerbsbeeinträchtigungen auch eine umfassende Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Diesem Anliegen widmet sich dieses Buch, in dem vorerst die Frage beantwortet wird, welchen Projektbeteiligten wettbewerbsrechtliche Pflichten ...

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